Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung im Handwerk berufsbegleitend (Teile III und IV)
Meister (m/w/d) im Handwerk - ein weites Betätigungsfeld
- Selbstständiger Geschäftsinhaber
- Geschäftsführer, Abteilungsleiter
- Mitarbeiter bei Planung und Entwicklung
- Ausbilder, Fachlehrer
- Kundenberater
- Prüfmeister bei Behörden
(z.B. TÜV, Lebensmittelkontrolle)
Allgemeinkundlicher Lehrgang Teile III und IV für alle Handwerksberufe
Die Meisterprüfung empfiehlt sich nicht nur für junge Handwerker, die eine selbstständige unternehmerische Existenz gründen möchten. Auch für Arbeitnehmer ist diese Qualifikation lohnenswert, denn sie ist eine Voraussetzung für viele leitende Positionen, die ein hohes Maß an Eigenverantwortung verlangen.
Darüber hinaus wird erst mit der Meisterprüfung das Recht erworben, Lehrlinge auszubilden und damit berufliches Wissen an junge Menschen weiterzugeben.
Berufsbegleitende Vorbereitung
Im Interesse einer guten Ausbildung ist die Teilnahme an Meistervorbereitungskursen erwünscht und hinsichtlich des Bestehens der Prüfung auch notwendig. Der Teilnehmer erwirbt jedoch keinen Anspruch auf die Zulassung zur Meisterprüfung. Diese ist mit einem gesonderten Vordruck zu beantragen.
Bei der berufsbegleitenden Vorbereitung sind zwei Lehrgänge zu belegen:
- Der Fachlehrgang (Teile I und II – hier unterstützen wir Sie gerne bei Ihrer Suche nach einem geeigneten Anbieter) und
- der Allgemeinkundliche Lehrgang (Teile III und IV).
Die Lehrgänge können parallel oder nacheinander in beliebiger Reihenfolge gebucht werden.
Beginn: Jährlich im Januar
Lehrgangsinhalte
Geprüfter Fachmann (m/w/d)
für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung
Grundlagen
• der Betriebsführung
• der Finanzwirtschaft
• der Personalwirtschaft
• des Produktionsprozesses
• der Absatzwirtschaft und des Marketings
Ausbildung der Ausbilder
- Grundfragen der Berufsausbildung
- Der Jugendliche in der Ausbildung Rechtsgrundlagen der Berufsbildung
- Planung und Durchführung der Ausbildung
Meisterprüfung
(vor Maßnahmenbeginn individuell abzuklären)
Zulassungsvoraussetzung (Regelvoraussetzung): bestandene Gesellen- o. Facharbeiterprüfung
Prüfungsteile nach der Meisterprüfungsordnung
Teil I Praktische Prüfung
Teil II Prüfung d. fachtheoretischen Kenntnisse
Teil III Prüfung d. wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse
Teil IV Prüfung d. berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Dauer
Der Lehrgang wird nur dann durchgeführt, wenn genügend Anmeldungen vorliegen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt.
Rücktritt
Die Anmeldung ist verbindlich! Geht spätestens bis zwei Monate vor Lehrgangsbeginn eine schriftliche Rücktrittserklärung ein, erstattet die Kreishandwerkerschaft die Anmeldegebühr bis auf 50,- € Verwaltungsgebühr zurück.
Gebühren
Bei der Anmeldung ist ein Betrag von 200,- € zu entrichten. Falls der Betrag nicht innerhalb einer Woche nach Eingang der schriftlichen Anmeldung angewiesen wurde, ist die Kreishandwerkerschaft berechtigt, den Lehrgangsplatz einem anderen Bewerber zu überlassen.
Die Anmeldegebühr wird auf die Lehrgangsgebühr angerechnet.
Lehrgangsgebühr: auf Anfrage Fördermöglichkeiten: auf Anfrage (www.aufstiegs-bafoeg.de)